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Einstufung der Pflegebedürftigkeit in die Pflegestufen I, II und III
Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterteilt: Die Stufe eins, erhebliche Pflegebedürftigkeit, die Stufe zwei, die schwere Pflegebedürftigkeit, und Stufe drei, die schwerste Pflegebedürftigkeit. |

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Menschen, welche bei der Grundpflege wenigstens einmal am Tag der Unterstützung bedürfen (mindestens 2 pflegerische Ausführungen aus den Bereichen Hygiene, Nahrungsaufnahme oder Beweglichkeit) und außerdem mehrmalig in der Woche Unterstützung bei der Hauswirtschaft beanspruchen, werden in die Pflegestufe I eingeordnet.
Der zeitliche Aufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich wenigstens 90 Minuten je Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Dienste mehr als fünfundvierzig Minuten dauern muss.
Menschen, die bei der Grundpflege wenigstens dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten der Unterstützung bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.
Der zeitliche Aufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 3 Stunden täglich, wobei der Aufwand für pflegerische Dienste mit 2 Stunden je Tag deutlich überwiegen muss.
Menschen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch in der Nacht der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet. Diese Pflege kann nur in einem Pflegeheim stattfinden.
Der zeitliche Aufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Dienste mit 4 Stunden täglich eindeutig überwiegen muss. Informationen zur Pflegestufe siehe auch Anspruch Pflegestufe
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