|
weitere Pflegeheim Partnersites:
|
| Senioren |
|

Der Umzug in das Pflegeheim
Der Einzug in ein Pflegeheim bringt viele Umstellungen mit sich. Die Änderungen werden vor allem deutlich in der räumlichen Umgebung, in der Änderung des Tagesablaufs, in der Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen und liebgewordenen Gewohnheiten. Viele, die das Heim als neuen Lebensort wählen, wünschen sich Sicherheit und ein würdevolles Leben gerade im Falle der Pflegebedürftigkeit. |

 |
Alle wünschen sich, dass sie über möglichst viele Alltagsbelange selbst entscheiden können und dass sie einen menschlichen und respektvollen Umgang erleben, bei dem die Selbstachtung erhalten bleibt und die Wertschätzung durch die Mitarbeiter spürbar wird. Die Entscheidung, in ein Seniorenpflegeheim zu gehen, treffen grundsätzlich die Betroffenen selbst. Niemand kann einen älteren Menschen dazu zwingen, auch nicht die Angehörigen. Neben dem Seniorenpflegeheim gibt es auch alternative Wohnformen wie Seniorenwohnungen und Betreutes Wohnen.
Die Anmeldung für einem Heimplatz erfolgt in den meisten Fällen direkt bei der Leitung der Einrichtung. Bei gemeindeeigenen Einrichtungen kann es auch sein, dass Anmeldungen nur im Gemeindeamt entgegengenommen werden. Bei der Aufnahme von Bewohnern ist der Rechtsträger in seiner Entscheidung rechtlich völlig frei. Er entscheidet nach eigenen Richtlinien. Die Aufnahme erfolgt meist nach einer Dringlichkeitsliste. Das heißt, vorrangig werden Personen aufgenommen, die am schwersten pflegebedürftig sind. Die Aufnahmekriterien für eine Aufnahme sind daher meist:
- Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
- Möglichkeit der häuslichen Betreuung und Pflege
- Wohnsitz des Aufnahmewerbers
Die Reihung nach dem bisherigen Wohnsitz erfolgt meist wie folgt:
- ältere Menschen mit Wohnsitz in der Standortgemeinde oder in einer Gemeinde, die das Haus mitfinanziert hat
- ältere Menschen, deren Angehörige in der Standortgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben
- sonstige Personen für den Fall, dass freie Plätze zur Verfügung stehen.
Für die Aufnahme in ein Heim ist das Einverständnis des Betroffenen erforderlich. Anmelde-, Einschreibe- oder Aufnahmegebühren dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Jeder Bewohner hat ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag und auf Ausfertigung einer Kopie. Im Vertrag dürfen gesetzlich verankerte Rechte nicht eingeschränkt werden. Das Heim muss die erbrachten Leistungen laufend dokumentieren. In die Dokumentation besteht Einsichtsrecht - auch für Auskunftsberechtigte. Ebenso sind mündlich Auskünfte zu erteilen. Die Leistungen werden in Form eines Grundtarifs und Pflegetarifen verrechnet. Der Pflegetarif ändert mit der Einstufung nach dem Pflegegeld. Eine Zuzahlung durch die Grundsicherung ist möglich.
|
 Impressum |
|