Pflegeheim
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Den richtigen Standort für Ihr Pflegeheim finden Betreuung rund um die Uhr und ein würdevolles Leben
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Das richtige Pflegeheim finden - Kriterien für die Auswahl und Entscheidungssuche
Altenwohnheim, Altenheim, Altenpflegeheim - wodurch unterscheiden sich diese Heime voneinander?
Der Umzug in das Pflegeheim
Die Pflegeversicherung - in welchem Fall zahlt sie und was leistet sie?
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in die Pflegestufen I, II und III
Die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung (im Pflegeheim)

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Betreuung rund um die Uhr und ein würdevolles Leben


Ein Pflegeheim leistet für die Bewohner Betreuung Tag und Nacht, bietet Mahlzeiten, Geselligkeiten und Therapien für Bewegung und Beschäftigung. Erbrachte Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen richten sich immer nach § 71 Abs. 2 SGB XI. Das bedeutet, dass alle Bewohner von ausgebildetem Pflegepersonal umsorgt werden und dies entweder voll- oder teilstationär.


Betreuung rund um die Uhr und ein würdevolles Leben
Ein Pflegeheim leistet für die Bewohner Betreuung Tag und Nacht, bietet Mahlzeiten, Geselligkeiten und Therapien für Bewegung und Beschäftigung. Erbrachte Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen richten sich immer nach § 71 Abs. 2 SGB XI.  Das bedeutet, dass alle Bewohner von ausgebildetem Pflegepersonal umsorgt werden und dies entweder voll- oder teilstationär.Erbringen Pflegeeinrichtungen sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeleistungen, so ist die Rede von integrierten Einrichtungen oder auch von kombinierten Einrichtungen. Außerdem gibt es noch die Form des betreuten Wohnens, welches das klassische Pflegeheim dort ersetzt, wo Senioren in der Lage sind vieles selbstständig zu tun, Verwandte und Bekannte häufig vorbeischauen und nur gelegentlich Betreuung brauchen. Betreutes Wohnen hat den Vorteil, dass ein Bewohner, für den Fall, dass er doch stärker pflegebedürftig wird, bereits abgesichert ist.

Ein Pflegeheim leistet für die Bewohner Betreuung Tag und Nacht, bietet Mahlzeiten, Geselligkeiten und Therapien für Bewegung und Beschäftigung. Erbrachte Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen richten sich immer nach § 71 Abs. 2 SGB XI.  Das bedeutet, dass alle Bewohner von ausgebildetem Pflegepersonal umsorgt werden und dies entweder voll- oder teilstationär.Das Alter bei Heimaufnahmen beträgt im Durchschnitt 85 Jahre. Ein Pflegeheim Platz wird durch ein sogenanntes Heimgeld unterhalten. Dieses setzt sich aus den eigentlichen Pflegekosten, den Unterbringungskosten und den Investitionskosten zusammen. Vertraglich wird in der Regel (lt. Pflegeheim-Vertrag) eine getrennte Ausweisung dieser Kosten gefordert, da lediglich der Anteil der Pflegekosten von der Pflegeversicherung getragen wird. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Alle anderen Kosten werden durch Einkünfte und Vermögen des Bewohners gedeckt. Reicht dieses nicht aus, können unterstützende Leistungen (Grundsicherung) beantragt werden. Weitere Kosten entstehen nicht. Dies ist bei der ambulanten Pflege jedoch anders, hier sind die Kosten nach oben nicht begrenzt.

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